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Plattformregulierung: Von den Kleinen lernen

Informações:

Synopsis

Als kleine oder mittlere Plattform gilt eine Plattform nach Christina Dinars Definition dann, wenn sie weniger als 2 Mio. registrierte Nutzer*innen im Inland verzeichnet. Sie ist somit nicht vom NetzDG erfasst, muss keinen gesetzlichen Vorgaben zur Inhaltemoderation folgen, sondern kann eigene Wege gehen. Die Content-Moderation sei auf kleineren Plattformen tendenziell communityorientierter und funktioniere (notgedrungen) oft auf ehrenamtlicher Basis, beobachtet Christina Dinar. Moderator*innen seien meist selbst ein aktiver Teil der Community dadurch würden ihre Entscheidungen über z.B. Inhaltelöschungen viel eher von der Community getragen, als jene, die von einer externen Instanz vorbenommen würden. Für Christina Dinar ist der Erfolg dieser communitybasierten (Selbst-)Regulierung keine Überraschung. Aus dem Fachbereich der Sozialen Arbeit und der Pädagogik kommend, hat sie das Konzept des „Digital Streetwork“ mitbegründet, ein Konzept, das bestehende Ansätze von Unterstützungsangeboten in eine digitale Um